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ImmoESt

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen grundsätzlich einer Immobilienertragsbesteuerung von 30 %.

Als Grundstücke gelten Liegenschaftsanteile, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte (zB Baurechte).

Für sogenannte „Alt-Grundstücke“, das sind grundsätzlich vor dem 31. 3. 2002 angeschaffte Grundstücke, fällt idR eine Einkommensteuer von 4,2 % des Veräußerungserlöses an. Dies entspricht der Steuerbelastung des Käufers mit Grunderwerbsteuer.

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