Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen grundsätzlich einer Immobilienertragsbesteuerung von 30 %.
Als Grundstücke gelten Liegenschaftsanteile, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte (zB Baurechte).
Für sogenannte „Alt-Grundstücke“, das sind grundsätzlich vor dem 31. 3. 2002 angeschaffte Grundstücke, fällt idR eine Einkommensteuer von 4,2 % des Veräußerungserlöses an. Dies entspricht der Steuerbelastung des Käufers mit Grunderwerbsteuer.

