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Haftfristen

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

(der Untersuchungshaft): Die zu beachtenden Haftfristen betragen ab Verhängung der U-Haft (§ 175 StPO):

14 Tage ab Verhängung der Untersuchungshaft;einen Monat ab erstmaliger Fortsetzung der Untersuchungshaft;

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