vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haager Kinderschutzübereinkommen

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

(KSÜ) regelt Zuständigkeit, anzuwendendes Recht, Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung zum Schutz der Kinder.

Art 5 bis 14 regeln die Zuständigkeit. Art 15 bis 22 regeln das anzuwendende Recht. Art 23 bis 28 regeln die Anerkennung und Vollstreckung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!