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Berufung wegen Schuld (Strafverfahren)

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Mit der Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld wird die Beweiswürdigung bekämpft und es werden in diesem Zusammenhang Bedenken gegen die Richtigkeit der Feststellungen aufgezeigt.

Bei der Schuldberufung besteht – im Gegensatz zur Berufung wegen Nichtigkeit – kein Neuerungsverbot. Es können neue Beweisanträge gestellt werden. Das Rechtsmittelgericht kann eine Beweiswiederholung durchführen.

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