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Aussageverweigerung im Zivilverfahren

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Ein → Zeuge hat verschiedene Aussageverweigerungsgründe, die er geltend machen kann, um in einer Sache bzw über bestimmte Beweisthemen nicht aussagen zu müssen.

Aussageverweigerungsgründe des § 320 ZPO (Beweismittelverbot), die von Amts wegen wahrzunehmen sind:

Wahrnehmungs- und/oder Wiedergabeunfähige, wobei dies im Einzelfall zu prüfen ist (Z 1);

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