Die gerichtliche Aktenzahl besteht aus folgenden Elementen – am Beispiel 99 A 222/14x:
99 | steht für die Gerichtsabteilung; |
A | steht für die Art des Verfahrens (→ Gattungszeichen); |
222 | ist die chronologisch erfasste Zahl des Aktes der Abteilung zur jeweiligen Art des Verfahrens; |
14 | ist die Jahreszahl des Jahres, als dieser Akt angelegt wurde; |
X | ist die Prüfziffer, die durch Logarithmus eine Prüfung dahin gehend zulässt, ob die Geschäftszahl richtig ist (soll Fehler verhindern). |