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Aktenstudium (Verrechnung des)

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Im Zuge der Verrechnung nach Einzelleistungen kann ein Rechtsanwalt das Aktenstudium nach TP 7/2 RATG (Kommission) verrechnen, wenn dieses über das übliche Maß einer herkömmlichen Vorbereitung für die (gesondert verrechnete) anwaltliche Leistung hinausgeht.



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