5.2. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in der Steuerberatungskanzlei
5.2.1. Allgemeines
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich nicht zulässig, außer es findet sich ein Tatbestand, der diese Verarbeitung erlaubt. Beim verfassungsrechtlich geschützten Recht auf Geheimhaltung der personenbezogenen Daten (§ 1 Abs 1 DSG) handelt es sich um ein Grundrecht mit Eingriffsvorbehalt, dh, durch andere normative Regelungen wird der Inhalt des geschützten Rechtes gewissermaßen aufgelockert und den Verantwortlichen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen ermöglicht.

