3.4. Compliance in der Wirtschaftstreuhandkanzlei
3.4.1. Pflicht oder Kür
Der Compliance-Gedanke in der Steuerberatung ist nichts Neues und für alle Berufsvertreter eine Alltäglichkeit. Aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben (siehe Kapitel 3.1 „Gesetzesmaterien zum Informationsschutz“) ist der Steuerberater der Vertraulichkeit bzw dem Berufsgeheimnis verpflichtet. Gerade aus dieser Selbstverständlichkeit entstehen aber auch oftmals Probleme, da man neue Vorgänge, die auch oft mit dem Einsatz neuer Technologien einhergehen, nicht entsprechend analysiert und keine entsprechenden Compliance-Vorgaben für die Kanzlei erstellt werden.

