3.3. Sanktionen nach DSG und DSGVO
3.3.1. Sanktionen nach DSGVO
Die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO und des DSG wird von der Österreichischen Datenschutzbehörde als Aufsichtsbehörde in erster Instanz überwacht. Diese entscheidet im Rahmen von verwaltungs(straf)rechtlichen Verfahren mit Bescheiden. Die bekannteste Sanktion ist die Geldbuße (Geldstrafe), die bis zu einem sehr hohen Strafrahmen verhängt werden kann. Seite 26Die Datenschutzbehörde hat jedoch auch andere Möglichkeiten, auf datenschutzrechtswidriges Verhalten zu reagieren.

