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G. Auswirkungen der Realteilung auf den Nachfolgeunternehmer

Walter14. AuflJänner 2024

I. Rückwirkungsfiktion – Wertansätze – Buchgewinne und -verluste

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Unabhängig von der zivilrechtlichen Übertragung des Teilungsvermögens gilt für steuerliche Zwecke das Vermögen mit Beginn des dem Teilungsstichtag folgenden Tages als dem (den) Nachfolgeunternehmer(n) übertragen (sog „Rückwirkungsfiktion“, § 30 Abs 2 UmgrStG). Hinsichtlich der Bewertung des übernommenen Vermögens ist zwischen dem unternehmensrechtlichen und dem steuerlichen Wertansatz zu unterscheiden.

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