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F. Auswirkungen der Umwandlung auf den Rechtsnachfolger

Walter14. AuflJänner 2024

I. Rückwirkungsfiktion – Wertansätze – Buchgewinne und -verluste

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Unabhängig von der zivilrechtlichen Rechtsnachfolge sind schuldrechtlich ab dem Umwandlungsstichtag alle Handlungen der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft (im Innenverhältnis) dem Rechtsnachfolger zuzurechnen (vgl § 2 Abs 3 UmwG iVm § 220 Abs 2 Z 5 AktG). Auch ertragsteuerlich gilt das Vermögen der übertragenden Körperschaft dem Rechtsnachfolger am Beginn des dem Umwandlungsstichtag folgenden Tages als übertragen (sog „Rückwirkungsfiktion“, § 8 Abs 3 UmgrStG).

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