Amtshilfe-Durchführungsgesetz, ADG idF BBG 2014, BGBl I Nr 40/2014 vom 12.6.2014
Amtshilfe-Durchführungsgesetz, ADG idF BBG 2014, BGBl I Nr 40/2014 vom 12.6.2014
Im Kampf gegen die internationale Kriminalität wurde in letzter Zeit die Gesetzeslage für einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch innerhalb der EU und zwischen den einzelnen Staaten deutlich verbessert. Durch eine Novelle zum ADG (Amtshilfe-Durchführungsgesetz) wurden die OECD-Grundsätze für den bilateralen Informationsaustausch in Steuerfragen umgesetzt und die Zulässigkeit von Gruppenanfragen eingeführt. Dabei sind die Banken verpflichtet, Kundendaten ohne Information der Kunden an die Behörde weiterzugeben, sofern der Kunde in die Gruppe fällt.
