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Wert der Gegenleistung und gemeiner Wert

Hackl1. AuflMärz 2015

§ 4 Abs 1 und § 4 Abs 2 Z 3 GrEStG, Info des BMF vom 11.11.2014, Prodinger in SWK 36/2014

§ 4 Abs 1 und § 4 Abs 2 Z 3 GrEStG, Info des BMF vom 11.11.2014, Prodinger in SWK 36/2014

1. System der Bemessungsgrundlagen im GrEStG

§ 4 des GrEStG idF BGBl I Nr 36/2014 enthält unter der Überschrift “Art der Berechnung“ die jeweils anzuwendenden Bemessungsgrundlagen. Während die Begünstigungen bestimmter Angehöriger und land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke relativ klar verständlich sind, geben die Bemessungsgrundlagen, die auf Grundstücks-Übertragungen zwischen fremden Dritten und nicht begünstigten Angehörigen anzuwenden sind, Anlass zu Kritik.

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