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KESt-Anmeldung und Entrichtung der KESt für Gewinnausschüttungen aus GmbHs

Hackl1. AuflMärz 2019

Gewinnausschüttungen aus einer GmbH fließen an jenem Tag zu, der im Ausschüttungsbeschluss als Tag der Auszahlung bestimmt ist. Wird kein Tag der Auszahlung bestimmt, dann gilt der Tag nach Beschlussfassung als Zeitpunkt des Zufließens, § 95 Abs 3 Z 1 EStG.

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