A. Bring- und Holschulden
Informationsrecht
Vorstand
Nachdem vorstehend die Weitergabe der Information durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder an bestimmte Dritte dargestellt wurde, ist an dieser Stelle zu klären, wie der Aufsichtsrat und dessen Mitglieder die Information überhaupt erlangen. Primärer Adressat der Informationsübermittlung ist der Vorstand.