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V. Informationsregime zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Allgemeinen (Kalss)

Kalss2. AuflJuli 2016

A. Bring- und Holschulden

Informationsrecht

Vorstand

63
Nachdem vorstehend die Weitergabe der Information durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder an bestimmte Dritte dargestellt wurde, ist an dieser Stelle zu klären, wie der Aufsichtsrat und dessen Mitglieder die Information überhaupt erlangen. Primärer Adressat der Informationsübermittlung ist der Vorstand.

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