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XV. Zusammenfassung (Frotz/Schörghofer)

Frotz/Schörghofer2. AuflJuli 2016

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Interessenkonflikte im Aufsichtsrat sind organkonzeptionsimmanent. Sie sind primär dadurch aufzulösen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats vorrangig die Interessen der Gesellschaft zu befolgen haben.

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Zur Vermeidung bestimmter Interessenkonflikten sieht der Gesetzgeber Inkompatibilitäten vor. Die analoge Anwendung dieser Bestimmungen wird insbesondere bei Doppelmandaten in konkurrierenden Unternehmen diskutiert.

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