vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VIII. Teilnahmeverbot (Frotz/Schörghofer)

Frotz/Schörghofer2. AuflJuli 2016

40
Fraglich ist, ob ein Aufsichtsratsmitglied, das aufgrund eines Interessenkonflikts einem Stimmverbot unterliegt in der Aufsichtsratssitzung zu dem entsprechenden Beschlussgegenstand an der Beratung teilnehmen darf. Das Gesetz enthält auch hiezu keine ausdrückliche Regelung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!