vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Grundlagen und Funktionsweise des Organs Aufsichtsrat (Frotz/Schörghofer)

Frotz/Schörghofer2. AuflJuli 2016

Aufsichtsrat

Interessenkonflikt

1
Mitglieder des Aufsichtsrats einer AG oder GmbH sind zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft, deren Aufsichtsrat sie angehören, verpflichtet. Die Interessen der Gesellschaft können mit widerstreitenden Interessen des Aufsichtsratsmitglieds in Konflikt geraten.11Vgl näher G. H. Roth/Wörle, ZGR 2004, 565 (611 ff); G. H. Roth/Wörle in Büchele/Mildner/Murschitz/G. H. Roth/Wörle, Corporate Governance 35 (50 ff); vgl auch P. Doralt in FS Hopt, 3059 (3062 ff). Interessenkonflikte22Vgl für einen Überblick über Interessenkonflikte im Aktien-, Bank- und Berufsrecht Hopt, ZGR 2004, 1 (1 ff); zur Business Judgment Rule Lutter in FS Canaris 245 (245 ff). im Aufsichtsrat sind organkonzeptionsimmanent, hat der Gesetzgeber das Aufsichtsratsamt doch bewusst als Nebenamt ausgestaltet33Vgl Fischer in GS Duden 55 (56); Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 86 Rz 67; Kittel, Handbuch 122 f; Nitsche in FS Krejci 751 (768); Oberhofer, Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats 206; Spindler in Spindler/Stilz, AktG3 § 116 Rz 84; Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten6 § 12 Rz 894; Marsch-Barner in Semler/v. Schenck, Arbeitshandbuch4 § 13 Rz 82 ff; Krebs, Interessenkonflikte 11 f; Seibt in FS Hopt 1363 (1364); Wenger, RWZ 2002, 1 (1). und den Aufsichtsrat als Kollegialorgan organisiert, das gerade vom Interessengegensatz seiner Mitglieder wertvolle Impulse erhalten soll.44Vgl Heidinger, Aufgaben und Verantwortlichkeit 339. Besonders betroffen von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat sind Arbeitnehmervertreter (siehe Gahleitner Rz 10/56 ff), entsandte Mitglieder (siehe Kalss Rz 9/53 ff) sowie Bankenvertreter.55Vgl Koziol in FS Frotz 351 (351 ff); Lutter, RdW 1987, 314 (314 ff); Lutter, ZHR 1981, 224 (224 ff); Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten6 § 12 Rz 915 ff; Werner, ZHR 1981, 252 (252 ff); ferner U. Torggler in FS H. Torggler 1215 (1215 ff); U. Torggler, in FS Fenyves 1033 (1034 ff); Weninger, Mitbestimmungsspezifische Interessenkonflikte passim. Anfällig sind ferner Multior

Seite 815

ganmitglieder, also Personen, die gleichzeitig Organfunktionen in mehreren Gesellschaften innenhaben.66Vgl etwa Frotz/Schörghofer, GesRZ 2011, 334 (334); ferner Al-Wraikat, Interessenkonflikte 47 ff, 110 ff; Francesconi, Aufsichtsrat im Konzern 94 ff, 138 ff; Kalss/Probst, GesRZ 2014, 232 (233). Der Gesetzgeber hält Interessenkonflikte nicht per se für schlecht oder anstößig noch will er sie von vornherein ausschließen; es liegt ihm „nur“ an der korrekten Bewältigung solcher Konflikte.77Vgl Heidinger, Aufgaben und Verantwortlichkeit 339; W. Jud, GesRZ 1982, 111 (115); Kalss, ecolex 2009, 923 (923); Kittel, Handbuch 123; Riss, ecolex 2010, 156 (156). Gerade im Hinblick auf das in den letzten Jahren durchaus gewandelte Verständnis des Aufsichtsratsamts weg vom (bloßen) „Ehrenamt“ hin zum „Aufsichtsrat als Sparring-Partner des Vorstands/der Geschäftsführung“ und die damit einhergehenden gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit, kommt dem Erkennen und der Lösung von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat besonders große Bedeutung zu.88Vgl auch Seibt in FS Hopt 1363 (1363). Vor diesem Hintergrund möchte der vorliegende Beitrag zum einen die Sensibilität für das Vorliegen von Interessenkonflikten schärfen und zum anderen eine Richtschnur für deren Lösung bzw rechtlich einwandfreie Behandlung geben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte