Kalss/Schimka in Kalss/Kunz (Hrsg), Handbuch für den Aufsichtsrat2 (2016) Rechtsfähigkeit – Handlungsfähigkeit Rz 55
Rechtsfähigkeit: Da die mit dem Aufsichtsratsamt verbundenen Rechte und Pflichten nur von Rechtssubjekten wahrgenommen werden können, müssen Aufsichtsratsmitglieder rechtsfähig sein.11Schimka, AR Aktuell 3/2009, 9.