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II. Rechtsfähigkeit – Handlungsfähigkeit (Kalss/Schimka)

Kalss/Schimka2. AuflJuli 2016

A. Zwingende Bestellungsvoraussetzung

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Rechtsfähigkeit: Da die mit dem Aufsichtsratsamt verbundenen Rechte und Pflichten nur von Rechtssubjekten wahrgenommen werden können, müssen Aufsichtsratsmitglieder rechtsfähig sein.11 Schimka, AR Aktuell 3/2009, 9.

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