Grundsätzliche Anmerkungen zur Unterbeteiligung
1. Begriff, Wesen und Zweck einer Unterbeteiligung
Die gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Unterbeteiligung ist die Vereinbarung einer schuldrechtlich wirkenden unmittelbaren Beteiligung an einem bereits vorhandenen Gesellschaftsanteil einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die in der Folge zu einer mittelbaren Gesellschaftsbeteiligung führt. Sie ist im Ergebnis eine Beteiligung an einer Beteiligung.882

