7. Abschnitt: Liquidation
Erläuternde Bemerkungen
Zum 7. Abschnitt (Liquidation)
Der 7. Abschnitt orientiert sich im Wesentlichen an den §§ 145 bis 158 UGB, übernimmt aber nicht alle diese Bestimmungen und passt die übernommenen den Erfordernissen der GesbR an. Seite 296

