vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Abschnitt: Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander (Fritz/Klement)

Fritz/Klement2. AuflOktober 2017

2. Abschnitt: Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander

Erläuternde Bemerkungen

Zum 2. Abschnitt (Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander)

Das ABGB verstand die GesbR ursprünglich lediglich als eine vertragliche Modifizierung der communioincidens. Die Grundkonzeption war die einer Anteilsgemeinschaft. Die OHG beruhte hingegen auf dem Gesamthandkonzept. Eine Harmonisierung des GesbR-Rechts mit dem vormaligen, aus dem deutschen Recht stammenden OHG-Recht des HGB a.F. ist bisher auf gesetzlicher Ebene

Seite 75

nicht erfolgt; die beiden Regelwerke standen einander im Wesentlichen fremd gegenüber. Das war in mancher Hinsicht sachlich nicht gerechtfertigt und bereitete überdies Schwierigkeiten bei der Anpassung des Gesellschaftsvertrags in Fällen des Wechsels von der einen in die andere Gesellschaftsform.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!