vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Verfahren und Entscheidung des OGH

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

448
Das Verfahren aufgrund einer zur Wahrung des Gesetzes ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich im Allgemeinen nach den in § 286 Abs 1 bis 3 und §§ 287 bis 291 enthaltenen Vorschriften über die Nichtigkeitsbeschwerde (§ 292 erster Satz).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte