Nimmervoll in Nimmervoll (Hrsg), Das Strafverfahren2 (2017) Verfahren und Entscheidung des OGH Rz 448448
Das Verfahren aufgrund einer zur Wahrung des Gesetzes ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich im Allgemeinen nach den in § 286 Abs 1 bis 3 und §§ 287 bis 291 enthaltenen Vorschriften über die Nichtigkeitsbeschwerde (§ 292 erster Satz).