vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Zeitlicher Geltungsbereich

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

Geltungsbereich der strafprozessualen Regelungen

Günstigkeitsvergleich

68
Zeitlich gesehen sind – unabhängig vom Zeitpunkt der Begehung der Tat – immer jene Bestimmungen anzuwenden, die im Zeitpunkt der entsprechenden Verfahrenshandlung in Geltung stehen, es sei denn, die Übergangsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung sehen Gegenteiliges vor. Ein Günstigkeitsvergleich wie ihn die §§ 1, 61 StGB für das materielle Recht kennen – ist dem Verfahrensrecht fremd.15015014 Os 73/97.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte