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E. Stadien des Strafverfahrens

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

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Das Strafverfahren lässt sich im Wesentlichen in vier Verfahrensstadien gliedern: Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren.148148Vgl 15 Os 93/97. Das Strafverfahren ist damit aber noch lange nicht zu Ende, eine Reihe von Maßnahmen werden (als Teil des Hauptverfahrens) erst nach Rechtskraft des Urteils gesetzt.

1. Ermittlungsverfahren

§ 91

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