Das Strafverfahren lässt sich im Wesentlichen in vier Verfahrensstadien gliedern: Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren.148 Das Strafverfahren ist damit aber noch lange nicht zu Ende, eine Reihe von Maßnahmen werden (als Teil des Hauptverfahrens) erst nach Rechtskraft des Urteils gesetzt.
1. Ermittlungsverfahren
§ 91

