argumentum e contrario
Umkehrschluss
Anders als bei der Analogie rechtfertigen vom Gesetzgeber beabsichtigte, dh bewusst belassene Lücken einen Umkehrschluss (arg e cont = argumentum e contrario).118 Dieser, der einer analogen Ausdehnung einer gesetzlichen Rechtsfolgeanordnung entgegensteht, ist dann begründet, wenn Zweck bzw Wertung des Gesetzes nur auf den ausdrücklich vom Gesetz erfassten Tatbestandsbereich zutreffen. Ist hingegen kein Grund für eine verschiedene Behandlung ersichtlich, so ist eine Analogie und kein Umkehrschluss geboten.119 MaW: Eben deshalb, weil das Gesetz die Rechtsfolge R (nur) an den Tatbestand A geknüpft hat, gilt sie für andere Tatbestände, auch wenn diese A ähnlich sein sollten, nicht.120Seite 13

