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C. Umkehrschluss

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

argumentum e contrario

Umkehrschluss

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Anders als bei der Analogie rechtfertigen vom Gesetzgeber beabsichtigte, dh bewusst belassene Lücken einen Umkehrschluss (arg e cont = argumentum e contrario).118118RS0008870. Dieser, der einer analogen Ausdehnung einer gesetzlichen Rechtsfolgeanordnung entgegensteht, ist dann begründet, wenn Zweck bzw Wertung des Gesetzes nur auf den ausdrücklich vom Gesetz erfassten Tatbestandsbereich zutreffen. Ist hingegen kein Grund für eine verschiedene Behandlung ersichtlich, so ist eine Analogie und kein Umkehrschluss geboten.119119RS0008850. MaW: Eben deshalb, weil das Gesetz die Rechtsfolge R (nur) an den Tatbestand A geknüpft hat, gilt sie für andere Tatbestände, auch wenn diese A ähnlich sein sollten, nicht.120120Larenz, Methodenlehre6 390.

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