A. Grunderwerbsteuer
Mit dem StRefG 2015/2016331 kam es im GrEStG zu wesentlichen Änderungen, die auch auf Grundstücksübertragungen innerhalb des „Familienverbands“ Auswirkungen haben. Die Rechtslage laut StRefG 2015/2016 ist anzuwenden, wenn ein Erwerbsvorgang nach dem 31.12.2015 verwirklicht wird oder wenn der Erblasser nach dem 31.12.2015 verstirbt. Die im Folgenden angeführten Grunderwerbsteuer-Zitate beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage nach dem Steuerreformgesetz 2015/2016.
