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IV. Sonstige Abgaben und Gebühren mit Familienbezug (Christine|Lumper-Wiesinger/Lumper)

Lumper-Wiesinger/Lumper3. AuflMai 2025

A. Grunderwerbsteuer

Mit dem StRefG 2015/2016331331StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118. kam es im GrEStG zu wesentlichen Änderungen, die auch auf Grundstücksübertragungen innerhalb des „Familienverbands“ Auswirkungen haben. Die Rechtslage laut StRefG 2015/2016 ist anzuwenden, wenn ein Erwerbsvorgang nach dem 31.12.2015 verwirklicht wird oder wenn der Erblasser nach dem 31.12.2015 verstirbt. Die im Folgenden angeführten Grunderwerbsteuer-Zitate beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage nach dem Steuerreformgesetz 2015/2016.

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