A. Grundprinzipien des EStG im Zusammenhang mit der Familienbesteuerung
Im österreichischen Steuer- und Beihilfenrecht existiert kein echtes System einer „Familienbesteuerung“, sondern ein System der Individualbesteuerung, in dem die steuerliche Berücksichtigung von Kinderlasten vor allem durch eine Kombination von Transferleistungen (Familienbeihilfen) und steuerlichen Absetzbeträgen erfolgt.48 Bezugseinheit für die Besteuerung ist der Steuerpflichtige als Individuum mit dem von ihm erzielten Einkommen. Die Einkommen weiterer Personen in der Familie oder im Haushalt eines Steuerpflichtigen fließen in die Ermittlung der Einkommensteuerlast grundsätzlich nicht ein.49 Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs ist es aus steuerlicher Sicht vorteilhafter, wenn das Familieneinkommen von zwei (oder mehreren) Personen anteilig erwirtschaftet wird.50
