A. Gesetzliche Grundlagen
In Österreich ist die Mediation gesetzlich seit 2003 durch ein Bundesgesetz, das ZivMediatG7, geregelt, dies nicht zuletzt, um Qualität zu sichern, da einerseits strenge Ausbildungskriterien erfüllt werden müssen, andererseits aber auch die Verschwiegenheitspflicht und das Verbot, als Zeuge vor Gericht auszusagen, gesetzlich normiert sind.
