A. Grundlagen
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine aus dem Familienlasten-Ausgleichsfonds erbrachte Leistung, die dem Sozialleistungstyp „Versorgung“323 entspricht; bis 31.12.2000 war die korrespondierende Leistung, das Karenzgeld, als Sozialversicherungsleistung ausgestaltet gewesen und setzte eine vorherige Erwerbstätigkeit voraus. Außer beim „einkommens Seite 1147abhängigen Kinderbetreuungsgeld“ (§ 24 KBGG) knüpft der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nicht an eine (frühere) Erwerbstätigkeit an.
