A. Schutzbereich der Pensionsversicherung
1. Sachlicher Schutzbereich: Versicherungsfälle
Dem Sozialstaat liegt die Prämisse zugrunde, dass jeder arbeitsfähige Mensch seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bestreitet; hat er unversorgte Angehörige, muss er auch für deren Unterhalt aufkommen.42 Die Pensionsversicherung dient der sozialen Absicherung des Versicherten (und allenfalls seiner Angehörigen) nach alters- oder gesundheitsbedingter Beendigung der Erwerbstätigkeit oder im Todesfall. Den Leistungen aus der Pensionsversicherung kommt somit in erster Linie Einkommensersatz- bzw Unterhaltsersatzfunktion zu.43
