Nachdem Österreich im Jänner 2011 zentrale Kinderrechte im BVG Kinderrechte verankert hatte, setzte das KindNamRÄG 2013 den Weg hin zu einer kindgerechten Rechtsordnung fort.6 Aus der kinderanwaltlichen Praxis können die damit neu geschaffenen Zugänge und die Einrichtung der Familiengerichtshilfe weitgehend positiv bewertet werden, wiewohl wichtige Reformen und Anpassungen zur Weiterentwicklung dringend notwendig erscheinen.
