Die Entwicklung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kijas) steht in engem Zusammenhang mit der Unterzeichnung des internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-KRK) im Jahr 1989, welches die Basis der kinderanwaltlichen Tätigkeiten bildet. Kinderrechte sind eine Querschnittsmaterie und betreffen sämtliche Lebensbereiche junger Menschen.
