Das Hören von Kindern bzw Kindergesprächen finden bei der Familiengerichtshilfe aufgrund entwicklungspsychologischer Aspekte etwa ab dem Schulalter statt. Hierbei ist der Entwicklungsstand entscheidender als das Lebensalter des Kindes. Standardmäßig werden Kindergespräche in den Räumlichkeiten der Familiengerichtshilfe geführt, ein reines Kennenlernen von Kindern – auch jüngeren – findet meist in deren häuslichem Umfeld statt.
