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XI. Unterhaltsversorgung außerhalb des UVG (Neuhauser/Uitz)

Neuhauser/Uitz3. AuflMai 2025

Wenngleich das UVG – auch im internationalen Vergleich13191319Zur schrittweisen Verbesserung des deutschen Unterhaltsvorschussrechts etwa Neumayr in Schwimann/Kodek, ABGB5 § 1 UVG Rz 1; Klinkhammer in Coester (Hrsg), Staudinger-Kommentar zum BGB (2022) Vorbemerkungen zu §§ 1601–1615n BGB Rz 181 ff. – eine weitreichende Sicherung der Befriedigung der Lebenserhaltungsbedürfnisse von Minderjährigen bewirkt, erzielt es keinen vollständigen Unterhaltsschutz. Nach dem UVG können weder zum Zeitpunkt der Stellung eines Antrages auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen bestehende Unterhaltsrückstände (§ 8 UVG) noch einmalig gebührende Sonderbedarfs

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leistungen noch Unterhaltsforderungen Volljähriger bevorschusst werden.1320132010 Ob 20/13h; 10 Ob 22/14d; 10 Ob 63/14h; zum Sonderbedarf auch Neumayr in Schwimann/Kodek, ABGB5 § 1 UVG Rz 5. Demselben Schutzdefizit unterliegen Teilbeträge gesetzlicher Unterhaltsansprüche, die über dem Höchstrichtsatz liegen (§ 6 Abs 1 UVG), und allfällige Unterhaltsforderungen minderjähriger Kinder, deren geldunterhaltspflichtige Elternteile gänzlich unbekannt sind.132113212 Ob 94/07y; 10 Ob 55/15h; 10 Ob 49/16b; LG Wels 21 R 128/17y EFSlg 154.087. In der Praxis erweisen sich schließlich jene Sachverhalte als problematisch, in denen nur Bruchteile des Unterhaltsbedarfs des Kindes einer Bevorschussung nach dem UVG zugänglich sind, weil der Geldunterhaltsschuldner lediglich in diesem Ausmaß leistungsfähig ist (§ 231 ABGB iVm § 3 UVG iVm § 4 Z 1 UVG).

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