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V. Namensrecht für Ehegatten, Kinder und EPG (Leb)

Leb3. AuflMai 2025

A. Allgemeines und Zuständigkeit

Am 1.5.1995 trat das Namensrechtsänderungsgesetz (= NÄG 1995) in Kraft. Die Namensrechtsnovelle 1995 hat bereits zahlreiche diskriminierende Bestimmungen der Frau abgeschafft – zB bestand keine Verpflichtung mehr zur Führung eines gemeinsamen Familiennamens –, dennoch wurde damit dem Gleichheitsgebot nicht Rechnung getragen.212212 Deixler-Hübner, Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft14 7 f; Deixler-Hübner in Deixler-Hübner, Der Ehevertrag5 28 f.

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