A. Allgemeines und Zuständigkeit
Am 1.5.1995 trat das Namensrechtsänderungsgesetz (= NÄG 1995) in Kraft. Die Namensrechtsnovelle 1995 hat bereits zahlreiche diskriminierende Bestimmungen der Frau abgeschafft – zB bestand keine Verpflichtung mehr zur Führung eines gemeinsamen Familiennamens –, dennoch wurde damit dem Gleichheitsgebot nicht Rechnung getragen.212
