Mit 1. 1. 2016 ist das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) in Kraft getreten (BGBl I Nr 113/2015), welches der Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug dienen soll; dazu gehören auch Maßnahmen gegen so genannte Scheinunternehmen (siehe dazu Wiesinger, Scheinunternehmen – Eine erste Analyse zum Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG), ZAS 6/2015, Seite 292 ff).

