An der Mindestentgeltkontrolle und der Verfolgung von Unterentlohnungen sind mehrere Behörden beteiligt:
Die Kontrollbehörde ist für die Entgeltkontrollen (Außenprüfungen) bei den Arbeitgebern zuständig und führt, wenn sich ein Verdacht auf strafbare Unterentlohnungen ergibt, diesbezügliche Erhebungen durch.
