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7.1. Allgemeine Hinweise

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

An der Mindestentgeltkontrolle und der Verfolgung von Unterentlohnungen sind mehrere Behörden beteiligt:

Die Kontrollbehörde ist für die Entgeltkontrollen (Außenprüfungen) bei den Arbeitgebern zuständig und führt, wenn sich ein Verdacht auf strafbare Unterentlohnungen ergibt, diesbezügliche Erhebungen durch.

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