vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.3.2. Betriebe mit mehreren Gewerbeberechtigungen

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Für den Fall mehrfacher Gewerbeberechtigungen und daraus resultierender mehrfacher Fachgruppenzugehörigkeiten sieht § 9 ArbVG Regelungen vor, welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte