Reisezeit ist die Zeit der Reisebewegung auf Dienstreisen (vgl § 20b AZG). Die Abgeltung von Reisezeit ist als Entgelt und nicht als Aufwandsersatz zu werten und ist daher bei der Lohndumpingbeurteilung mitzuberücksichtigen. Reisezeiten, die in die Normalarbeitszeit fallen, sind in der Regel ohnehin mit dem Gehalt bzw Lohn abgegolten.

