Die vom Sozialministerium (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – BMASK) erlassenen „LSDB-Richtlinien“ (Lohnschutzrechtliche Bestimmungen des AVRAG bzw LSD-BG) sind ein allgemeiner Auslegungsbehelf für die vollziehenden Behörden bei der Lohndumpingkontrolle.

