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1.6. Lohndumping-Richtlinien des BMASK

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Die vom Sozialministerium (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – BMASK) erlassenen „LSDB-Richtlinien“ (Lohnschutzrechtliche Bestimmungen des AVRAG bzw LSD-BG) sind ein allgemeiner Auslegungsbehelf für die vollziehenden Behörden bei der Lohndumpingkontrolle.

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