Sachverhalt:
Katharina Eberhard ist geschieden und alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von 4 Jahren. Sie ist bei einem Rechtsanwalt als Sekretärin teilzeitbeschäftigt und verdient im Jahr 2016 brutto 10.000,-. Von diesem Betrag wurde keine Lohnsteuer einbehalten, weil die Einkünfte unter der Besteuerungsgrenze liegen. Die Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen und Sozialversicherungsbeiträge bzw Wohnbauförderungsbeiträge betragen 1.492,68,-.

