Sachverhalt:
Stephanie Kogler studiert internationale Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität in Wien. Um das Studium zu finanzieren, arbeitet sie als Teilzeitkraft in einem Reinigungsunternehmen in Schwechat. Die einfache Wegstrecke zwischen ihrer Wohnung im 13. Bezirk in Wien und ihrer Arbeitsstätte beträgt 23 Kilometer, weshalb ihr ein Pendlerpauschale zwar zusteht, aber wegen des geringen Einkommens keine Auswirkung hat.

