Sachverhalt:
Der Versicherungsvertreter Manfred Hohlbein benötigt für seine Außendiensttätigkeit einen PKW, den er auch für private Fahrten benutzt. Weil sein altes Auto, das er am 3. 5. 2012 um 28.000,- gekauft hat, bereits einen Kilometerstand von 200.000 km aufweist, verkauft er es am 3. 3. 2015. Der Händler, bei dem er sein neues Auto um 50.000,kauft, bringt für den alten PKW 8.000,- in Abzug, sodass für Manfred ein Betrag von 42.000,- zu zahlen ist. Der Rechnungsbetrag wird am 5. 3. 2015 überwiesen.

