Karl Kovacs betreibt seit 2005 einen Textilgroßhandel und ermittelt seinen Gewinn gern § 4 Abs 3. In den Jahren 2012 und 2013 hat er den Schwellenwert von 700.000,- überschritten und war daher gezwungen, ab dem 1. 1. 2015 seinen Gewinn gem § 5 zu ermitteln.