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6. Vergleich Augenschein, Urkunden, Auskunftssachen, Sachverständiger

Albiez/Pablik/Parzmayr2. AuflSeptember 2016

 

Vorlagepflicht einer Partei

(durchsetzbar)

Vorlagepflicht Dritter

(durchsetzbar)

Beweissicherung zulässig

Beweisaufnahme auch gegen übereinstimmenden Parteiwillen

Urkunden

Ja

(Nein)

Ja

(Ja)

Nein

Nein

Auskunftssachen

Ja

(Nein)

Ja

(Ja)

Nein

Ja

Augenscheingegenstände

Ja

(Nein)

Nein

(Nein, aber Klage möglich)

Ja

Ja

Sachverständiger

Ja

(aber nur Befund)

Ja

Seite 233

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