Das Gebührenrecht der Sachverständigen (wie auch der Zeugen und Dolmetscher) ist im GebAG geregelt. An dieser Stelle soll nur ein grober Überblick über die prozessuale Geltendmachung der Gebühr gegeben werden.13331333Weiterführend siehe eingehend die Kommentierung zu den angeführten Gesetzesstellen in Krammer/Schmidt, SDG – GebAG3; vgl auch die praxisorientierte und umfassende Darstellung von Schmidt, Sachverständige 2012, 64.