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4. Tätigkeit des Sachverständigen

Albiez/Pablik/Parzmayr2. AuflSeptember 2016

4.1. Pflichten des Sachverständigen

Den bestellten Sachverständigen treffen folgende Pflichten:

Pflicht zum Erscheinen12781278Siehe dazu unten H.5. und die auch für den Sachverständigen geltenden Ausführungen zum Zeugen oben D.2.1.Pflicht zur Eidesleistung

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