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B. Rücktrittsrechte (Fasoli/Hirmke/Kriegner)

Fasoli/Hirmke/Kriegner1. AuflJuni 2015

Ist ein Versicherungsvertrag zustande gekommen, kann man bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von diesem Vertrag zurücktreten. Zumeist kann das Rücktrittsrecht auch bereits davor – nach Abgabe des Antrages – ausgeübt werden.

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